Mitarbeitermotivation
Statistisch leistet jeder Vollzeitbeschäftigte rund 60 Überstunden im Jahr, welche in Kurzzeitkonten gesammelt werden. Der Abbau ist aus betrieblichen Gründen oft nicht möglich. Aufgrund der hohen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge ist eine Auszahlung des Guthabens eine schlechte Alternative. Auch ein "zwanghafter Abbau" in den Monaten November bis März erfreut die Mitarbeiter nicht und stellt auch keine zusätzliche Motivation dar. Welcher Ansatz könnte die Lösung sein? Dabei bietet die bAV die Möglichkeit, die Vergütungswerte zugunsten einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft steuer- und sozialversicherungsfrei umzuwandeln.
Seit dem 01. Januar 2009 haben Mitarbeiter aufgrund der Neuordnung des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelung die Möglichkeit, Vergütungswerte aus Überstunden- und Gleitzeitkonten in eine betriebliche Altersvorsorge einzubringen und erfüllen somit die allgemeinen Regeln der Entgeltumwandlung.
WIN-WIN
Die Personalkapazität kann der Arbeitgeber bei Bedarf voll auslasten und die Vergütungswerte frei von Lohnnebenkosten in eine bAV übertragen. Der Arbeitnehmer profitiert zeitgleich, da die Entgeltumwandlung der Geld- bzw. Zeitwerte zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge auch für ihn steuer- und sozialversicherungsfrei und er somit seine Altersversorgung aufstockt.
Kosten für Arbeitgeber in Euro
Nettoauszahlung in Euro
In Zeiten von stabiler Auftragslage oder Hochkonjunktur ist der Abbau von Überstunden erst möglich, sobald es die betrieblichen Belange zulassen. Überstunden- und Gleitzeitkonten, welche dem kurzfristigen Ausgleich der Arbeitszeitregelung dienen, unterliegen nicht mehr den Begriff Wertguthaben des Flexi II. Durch diese gesetzlichen Rahmenbedingungen ist der Abbau des Überstunden- oder Gleitzeitkontos steuer- und sozialversicherungsfrei zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung möglich.
Kosten für Arbeitgeber
Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge
Diese Beispiele können je nach Bruttolohn, Steuerklasse, Religion, Krankenversicherung,
VWL und Kinderfreibeträge abweichende Ergebnisse erzielen.
Mitarbeiter Max M.
Herr M. leistet die statistischen 60 Überstunden im Jahr, wodurch sein Überstundenkonto kontinuierlich ansteigt. Da dieser eine Schlüsselposition im Unternehmen hat, ist ein Abbau der Stunden kaum möglich. Eine Auszahlung der Überstunden war bislang aufgrund der Abgaben durch Steuer und Sozialversicherung keine attraktive Option. Dennoch möchte er eine Flexibilität beibehalten,
Lösung:
Herr M. wandelt jeden Monat 5 Überstunden um, bei einem Bruttostundenlohn von € 20.- ergibt sich somit ein bAV- Beitrag von € 100.-, welcher außerdem mit dem Arbeitgeberzuschuss aufgestockt wird. Steuerfreie Zuschläge werden dabei nicht in das bAV- Überstundensystem eingebunden, da sich durch die nachgelagerte Besteuerung der bAV- Leistung eine Schlechterstellung für Herrn M. ergeben könnte.
Somit hat Herr M. frühzeitig reagiert und erhält für seine geleisteten Überstunden das Maximum. Außerdem hat er auch die Möglichkeit, Entnahmen aus der bAV vor Rentenbeginn zu tätigen.
Herr K., welcher kurzfristig aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, blieb nur die Möglichkeit der Auszahlung. Zu seinem Nachteil reduzierte sich der Auszahlungsbetrag durch Steuer und Sozialversicherung um mehr als 50 Prozent.
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