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Betriebliche Altersvorsorge ist

Anbei eine Übersicht der wichtigsten FAQ's.
Diese dienen jedoch nur zur Erstinformation. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich.

Wichtige FAQ's zur bAV

Seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze, durch eine Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge aufzubringen.

Nein. Grundsätzlich besteht bei der betrieblichen Altersvorsorge das Kapitalwahlrecht,                                                                                    Somit kann ich bei Ablauf wählen, ob ich eine monatliche Rente oder das gesamte Kapital möchte.

Da der Arbeitgeber die Beiträge abführt und auch die Leistungszusage erteilt, ist dieser der Versicherungsnehmer und Sie die versicherte Person. Sie haben stardartmäßig das alleinige Bezugsrecht.

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- Direktversicherung 
- Pensionskasse 
- Direktzusage: unmittelbare Versorgungszusage des Arbeitgebers 
- Rückgedeckte Unterstützungskasse: bilanzneutrale Versorgungszusage des Arbeitgebers
- Pensionsfond
Alle Arbeitnehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Es muss jedoch ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis bestehen. 

Einsatzgebiet der betrieblichen Altersvorsorge

Anzahl der Mitarbeiter (in Prozenten)

0%

Kredit- und
Versicherungswesen

0%

Bergbau,
Steine, Energie

0%

Investitions- und
Gebrauchsgüterindustrie

0%

Produktionsgüter-
Industrie

0%

Nahrungs-
und Genussmittel

0%

Handel,
Handelsvermittlung

Nein, muss er nicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Vertrag über eine Portierung fortzuführen.

Bei einer Portierung werden die bestehenden Rückkaufswerte auf einen neuen Vertrag, bei einer anderen Gesellschaft übertragen. Dabei dürfen keine neuen Kosten und Gebühren entstehen.

Key differences from traditional builders:
* Minimalistic, extremely easy-to-use interface
* Mobile-friendliness, latest website blocks and techniques "out-the-box"
* Free for commercial and non-profit use

Ja, dies ist problemlos möglich. Vorteil gegenüber anderen Sparmöglichkeiten ist, dass diese Beiträge auch steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Ja, die bAV kann unter Einhaltung verschiedener Richtlinien, während und nach einem Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden.

Dies ist jederzeit, ohne Angabe von Gründen möglich. z.B. Elternzeit, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit usw.

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