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Bezugsrecht

INFOTHEK.



Welches Bezugsrecht gilt bei der Direktversicherung?

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Welches Bezugsrecht gilt bei Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG?

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Werden beim Tod des Arbeitnehmers Leistungen aus der Versicherung fällig, so werden diese an die mitversicherten Personen gezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Versicherungsleistungen im Todesfall.

Sind keine mitversicherten Personen vorhanden und werden im Todesfall Leistungen aus der Versicherung fällig, ist/sind widerruflich bezugsberechtigt:

der zum Todeszeitpunkt mit dem Arbeitnehmer in gültiger Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

 

falls nicht vorhanden, seine Kinder im Sinne des § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 - 3 und 5 EStG

 

falls nicht vorhanden, der vom Arbeitgeber mit dem Einvernehmen des Arbeitnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalles des Trägerunternehmens namentlich benannte Lebensgefährte des Arbeitnehmers, der die in den Versicherungsbedingungen genannten Leistungsvoraussetzungen erfüllt


falls nicht vorhanden, die Enkelkinder des Arbeitnehmers, wenn sie auf Dauer in den Haushalt des Arbneitnehmers aufgenommen und versorgt werden, soweit sie die Anforderungen des § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 -3 erfüllen und auch im Falle des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

falls keine der vorstehend genannten Personen vorhanden sind und eine Leistung als Sterbegeld gezahlt wird, die das Trägerunternehmen vom Arbeitgeber mit Einvernehmen des Arbeitnehmers benannte Berechtigte, falls nicht vorhanden, die Erben des Arbeitnehmers

Sämtliche Bezugsrechte sind nicht übertragbar und nicht beleihbar.

Leistungen, die nicht ausgezahlt werden, fließen in den allgemeinen Abrechnungsverband.

.Welches Bezugsrecht gilt bei Pauschalierung nach § 40b EStG?

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Werden beim Tod des Arbeitnehmers Leistungen aus der Versicherung fällig, so werden diese an die mitversicherten Personen gezahlt. Diese Personen haben einen widerruflichen Anspruch auf die Versicherungsleistungen im Todesfall.

Sind keine mitversicherten Personen vorhanden und werden im Todesfall Leistungen aus der Versicherung fällig, ist/sind widerruflich bezugsberechtigt:

der zum Todeszeitpunkt mit dem Arbeitnehmer in gültiger Ehe lebende Ehegatte

 

falls ein anspruchsberechtigter Ehegatte nicht vorhanden ist, die ehelichen und die diesen gesetzlich gleichgestellten Kinder zu gleichen Teilen

 

falls auch keine anspruchsberechtigten Kinder vorhanden sind, die Eltern des Arbeitnehmers zu gleichen Teilen

 

falls keine der aufgeführten Personen vorhanden ist, die Erben des Arbeitnehmers

Sämtliche Bezugsrechte sind nicht übertragbar und nicht beleihbar.

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